Kanzlei für Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Kapitalanlagerecht in Mannheim und Heidelberg.
Eine optimale rechtliche Interessenvertretung kann nach unserer Auffassung nur durch konsequente Spezialisierung erreicht werden. Wir sind daher in einem eng umrissenen Feld tätig und bieten unsere Leistungen ausschließlich in den Rechtsgebieten Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht an. Diese Schwerpunkte sind bewusst aufeinander abgestimmt, da unsere Tätigkeit im Überschneidungsbereich der einzelnen Rechtsgebiete liegt:
Wir beraten Unternehmen gesellschaftsrechtlich bei der Gründung, der Umstrukturierung und in der Krise. Zugleich vertreten wir die Geschäftsleitung, die Gesellschaft oder einzelne Gesellschafter bei Gesellschafterstreitigkeiten oder Inanspruchnahmen durch Dritte.
Insolvenzrechtlich beraten wir sowohl Unternehmen in Schieflage als auch Privatleute in finanziellen Schwierigkeiten.
Aufgrund der Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir insbesondere auch die Beteiligten im Finanzdienstleistungssektor. Dies sind sowohl Emittenten, Finanzdienstleister und Vertriebe als auch Anleger.