Befinden Sie sich bereits in der Zwangsvollstreckung, muss unverzüglich gehandelt werden.
Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern zur Vermeidung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen und verteidigen Sie im Zwangsvollstreckungsverfahren. Hierzu gehören insbesondere folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Haftbefehle
- Durchsuchungen
- Kontopfändungen
- Lohnpfändungen
- Gehaltspfändungen
- Zwangsverwaltungen
- Zwangsversteigerungen
- Arreste
- Zahlungsverbote
Darüber hinaus vertreten wir Sie auch als Gläubiger einer Forderung und setzen ihre Ansprüche effektiv im Wege der Zwangsvollstreckung durch.