Zwangsvollstreckung

Befinden Sie sich bereits in der Zwangsvollstreckung, muss unverzüglich gehandelt werden.

Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern zur Vermeidung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen und verteidigen Sie im Zwangsvollstreckungsverfahren. Hierzu gehören insbesondere folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:

  • Haftbefehle
  • Durchsuchungen
  • Kontopfändungen
  • Lohnpfändungen
  • Gehaltspfändungen
  • Zwangsverwaltungen
  • Zwangsversteigerungen
  • Arreste
  • Zahlungsverbote

Darüber hinaus vertreten wir Sie auch als Gläubiger einer Forderung und setzen ihre Ansprüche effektiv im Wege der Zwangsvollstreckung durch.